Professionelle Dienstleistungen im Bereich Markenrecht

Regulatorische Zulässigkeitsprüfung

Ähnlich wie Marken unterliegen Produktnamen strengen gesetzlichen Vorschriften. Namen von Lizenzprodukten (Medizin, Kosmetika, medizinische Apparate etc.) müssen ein gesondertes regulatorisches Prüfungsverfahren durchlaufen. Die Wahrung lokaler regulatorischer Gesetze und Normen obliegt dabei den Ministerien sowie deren Vertretungen beim Zoll und den Kommunalverwaltungen.

Verstöße gegen regulatorische Vorschriften werden mit Bußgeld, rufschädigenden Rückholaktionen oder sogar mit Gefängnisstrafe der Verantwortlichen geahndet.

Markenanmeldungen ohne Voraussicht auf regulatorische Compliance bergen das Risiko, dass ein Produktname, der zwar problemlos als Marke registriert werden kann, aus regulatorischen Gründen jedoch nicht zulässig ist: in Folge kann die Marke nicht verwendet werden, so dass sich der im Zuge der Markenregistrierung betriebene Aufwand an Zeit und Geld als Fehlinvestition herausstellt. Dies ist vermeidbar durch gleichzeitige Prüfung der regulatorischen Zulässigkeit.

  Unsere Markenabteilung koordiniert sich daher bei Markenanmeldungen und –recherchen stets mit unserer Abteilung  „Regulatory“ und unseren Zollexperten, um Sie bei der Suche nach dem geeigneten Produktnamen, der einerseits regulatorienkonform, andererseits  als Marke eintragungsfähig ist, ans Ziel zu führen.